Wer wir sind

Satzung

Foto: Während einer Helferübung zum Thema Brandanschlag koordiniert sich die DRK-Bereitschaftsleitung mit dem Leiter der Feuerwehr.
Foto: D. Winter / DRK e.V.

§ 1 und § 2 der Satzung des DRK

§ 1 - Selbstverständnis

(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände,Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des RotenKreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.

(2) Das Deutsche Rote Kreuz bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung:

  • Menschlichkeit
  • Unparteilichkeit
  • Neutralität
  • Unabhängigkeit
  • Freiwilligkeit
  • Einheit
  • Universalität

Diese Grundsätze sind für alle Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes sowie deren Mitglieder verbindlich. Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Bestandteil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.

(3) Das Deutsche Rote Kreuz e. V. (Bundesverband) ist die nationale Rotkreuzgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Es nimmt die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Rotkreuz-Abkommen, den Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds ergeben. Es achtet auf deren Durchführung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens. Das Deutsche Rote Kreuz e. V. ist von der Bundesregierung und vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz als Nationale Rotkreuz-Gesellschaft im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen anerkannt und wirkt im ständigen Sanitätsdienst der Bundeswehr unter der Verantwortung der Bundesregierung als freiwillige Hilfsgesellschaft mit.

(4) Das Jugendrotkreuz ist der anerkannte und eigenverantwortliche Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das Jugendrotkreuz junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das Jugendrotkreuz vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes.

§ 2 - Aufgaben

(1) Das Deutsche Rote Kreuz e. V. ist ein anerkannter Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege. Es nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschen-unwürdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.

(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Aufgaben:

  • Hilfe für die Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notsituationen,
  • Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben,
  • Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Bildung,
  • Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  • Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften im Rahmen der Satzungen und Statuten der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung,
  • Förderung der Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Mitgliedsverbände,Unterstützung bei der Spende von Blut und Blutbestandteilen zur Versorgung der Bevölkerung mit Blutprodukten,Suchdienst und Familienzusammenführung,
  • Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (u. a. Bergrettung, Wasserrettung) einschließlich der dazugehörenden Aktivitäten, wie Rettungsschwimmen sowie die Durchführung rettungssportlicher Übungen und Wettbewerbe.

Die Erfüllung dieser Aufgaben durch den Deutsches Rotes Kreuz e. V. erfolgt aufgrund seines Selbstverständnisses (§ 1) und gemäß seiner Möglichkeiten (§ 26).

(3) Das Deutsche Rote Kreuz e. V. nimmt als freiwillige Hilfsgesellschaft für die deutschen Behörden im humanitären Bereich die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Rotkreuz-Abkommen von 1949, ihren Zusatzprotokollen und dem DRK-Gesetz ergeben. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere

  • die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht sowie die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung,
  • die Mitwirkung im Sanitätsdienst der Bundeswehr einschließlich des Einsatzes von Lazarettschiffen,
  • die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros,
  • die Vermittlung von Familienschriftwechseln.

(4) Im Rahmen seiner satzungsgemäßen Aufgaben nimmt das Deutsche Rote Kreuz e. V. ferner die ihm durch Bundesgesetz oder Landesgesetz zugewiesenen Aufgaben wahr.

(5) Das Deutsche Rote Kreuz e. V.wirbt für seine Aufgaben in der Bevölkerung. Es sammelt für die Erfüllung dieser Aufgaben Spenden.

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Vorstand

Foto: Eine Fahne des Deutschen Roten Kreuzes weht unter strahlend blauem Himmel.
Foto: A. Zelck / DRKS

Vorstand

Grazina Urmonas

Vorständin / Kreisgeschäftsführerin

Tel. 04408 9391–0
Fax 04408 9391–33

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Ansprechpartner

Foto: Eine Fahne des Deutschen Roten Kreuzes weht unter strahlend blauem Himmel.
Foto: A. Zelck / DRKS

Ansprechpartner

Grazina Urmonas

Vorständin / Geschäftsführung

Tel: 0 44 08 - 93 91 0
Fax: 0 44 08 - 93 91 33

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Timmo Kliege

Leitung Hausnotruf / Essen auf Rädern

Tel: 0 44 08 - 93 91 18
Fax: 0 44 08 - 93 91 33
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Bernd Punschke

Fahrdienstleiter

Tel: 0 44 08 - 93 91 12
Fax: 0 44 08 - 93 91 33
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Roland Schepker

Pflegedienstleitung Sozialstation Hude

Tel: 0 44 08 - 93 91 100
Fax: 0 44 08 - 93 91 104
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Nina Stöver

Leitung Breitenausbildung

Tel: 0 44 08 - 93 91 216
Fax: 0 44 08 - 93 91 33
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Günther Kunze

Verwaltung

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Klaus Kähler

IT-Abteilung

Tel: 0 44 08 - 93 91 25
Fax: 0 44 08 - 93 91 33
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Carmen Schote

Essen auf Rädern

Tel: 0 44 08 - 93 91 14
Fax: 0 44 08 - 93 91 33
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Bettina Jörg

Essen auf Rädern

Tel: 0 44 08 - 93 91 15
Fax: 0 44 08 - 93 91 33
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DRK-Suchdienst

DRK-Suchdienst

Der DRK-Suchdienst setzt seit 1945 alles daran, infolge von bewaffneten Konflikten oder Katastrophen vermisste Angehörige zu suchen, Schicksale zu klären und Familien wieder zu vereinen.

Der DRK-Suchdienst hilft Menschen, die nach Katastrophen wie jüngst in Japan verzweifelt auf Nachricht von ihren Angehörigen warten, ihre Nächsten vermissen sowie Familien, die aufgrund ungünstiger politischer Verhältnisse getrennt voneinander leben müssen und auf eine Zusammenführung in Deutschland hoffen.

So können wir Ihnen helfen:

Suche nach Vermissten
Sie haben infolge eines bewaffneten Konflikts, einer Katastrophe oder eines größeren Schadensereignisses den Kontakt zu einer Ihnen nahe stehenden Person verloren?
Kriegerische Auseinandersetzungen und Katastrophen führen leider immer wieder dazu, dass Familien auseinander gerissen werden. Über das internationale Rotkreuz- und Rothalbmondnetzwerk unternehmen wir alle Anstrengungen, um den Kontakt zwischen voneinander getrennten Familienangehörigen wiederherzustellen.

Bei Schadensereignissen in Deutschland stehen die ehrenamtlichen Mitarbeiter der DRK-Kreisauskunftsbüros als Ansprechpartner für die Bevölkerung zur Verfügung, um den Kontakt zu vermissten Personen wieder herzustellen.

Schicksalsklärungen über 65 Jahre nach Kriegsende
Sie suchen nach einem Angehörigen im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg?
Seit über 65 Jahren betreibt der DRK-Suchdienst Nachforschungen über Kriegs- und Zivilgefangene, über Wehrmachtsvermisste und Zivilverschleppte des Zweiten Weltkrieges sowie über infolge der Ereignisse des Zweiten Weltkriegs verloren gegangene Kinder.

Familienzusammenführung
Sie benötigen Beratung zu Fragen der Familienzusammenführung?
Der DRK-Suchdienst berät Hilfe suchende Bürger im Rahmen des komplexen Aufnahmeverfahrens nach dem Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz, nach dem Staatsangehörigkeits- und Aufenthaltsgesetz. Er unterstützt auch bei Ausreiseformalitäten aus den Herkunftsgebieten, z.B. im Visaverfahren, und stellt sogenannte „Wysows“ aus.

Hilfen für Notleidende
Unterstützung von Deutschen in Ost-, Südosteuropa und den Nachfolgerepubliken der ehem. UdSSR.
Der DRK-Suchdienst unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten bedürftige deutsche Familien, die noch in Ost- und Südosteuropa bzw. den Nachfolgerepubliken der UdSSR leben, mit individuellen Hilfen zum Lebensunterhalt und mit Gesundheitshilfen (Medikamenten, Heilbehandlungen, orthopädische Hilfen). Er organisiert Krankentransporte für schwerstkranke potentielle Spätaussiedler.

Ansprechpartner
Kompetente Ansprechpartner stehen Ihnen an den DRK-Suchdienst Standorten München und Hamburg sowie in Ihrem DRK-Kreisverband und DRK-Landesverband zur Verfügung. Eine eigene Internetpräsenz des Bundesverbandes mit weiteren Informationen hierzu und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter: www.drk-suchdienst.de

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