Freiwillides Soziales Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Wer den Puls des Lebens wirklich spüren möchte, wer von Schule und theoretischem Wissen genug hat, wer herausfinden möchte, wie bereichernd es ist, anderen Menschen zu helfen, der kann sich beim DRK in einem Freiwilligen Sozialen Jahr oder während des Bundesfreiwilligendienstes engagieren.

Auch ältere Freiwillige, die schon im Berufsleben standen und ihre wertvollen Erfahrungen weitergeben und neue Eindrücke hinzugewinnen möchten, heißen wir beim Bundesfreiwilligendienst herzlich willkommen.

Während des Bundesfreiwilligendienstes oder des Freiwilligen Sozialen Jahrs können Helfer unmittelbar sehen, was sie durch ihr Engagement bewirken. Sie übernehmen Verantwortung für andere Menschen und erleben, wie wichtig ihr Einsatz ist. Sie erarbeiten sich Kompetenzen, die ihre Berufschancen erhöhen, und lernen Dinge, die sie in ihrer persönlichen Entwicklung bereichern.

Der Austausch mit Kollegen und die Arbeit im Team schulen die Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit. Praktisch Erlerntes wird in Seminaren vertieft, neue Sichtweisen und Kenntnisse werden direkt im Einsatz erprobt. Das stärkt das Selbstbewusstsein und liefert insbesondere jungen Freiwilligen das Rüstzeug für einen vielseitigen und erfolgreichen Lebensweg.

Wer sich für das DRK entscheidet, kann zwischen einer Vielzahl von Einsatzstellen wählen. Vor allem im sozialen Bereich bietet das DRK für jeden die passende Stelle. Wer sich nicht sicher ist, wo er sich am liebsten engagieren möchte, der kann sich gerne von unseren Mitarbeitern beraten lassen. Wir stehen jedem mit Rat und Tat zur Seite - und zwar nicht nur vor, sondern auch während und nach dem Einsatz. Denn wir wollen, dass sich unsere Helfer dort voll einsetzen können, wo sie gebraucht werden: In Krankenhäusern, Altenheimen, Einrichtung für Menschen mit Behinderungen oder den Sozialstationen des DRK.

Unsere Freiwilligen werden zudem Teil der weltweit größten humanitären Organisation. Wir sind in allen Ländern vertreten, wir sind für alle Menschen da und wir heißen alle, die uns unterstützen wollen, herzlich willkommen. Und zwar: Aus Liebe zum Menschen.

Rahmenbedingungen

Alter

Das FSJ eignet sich für alle, die ihre Vollschulpflicht erfüllt und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Anfangszeit
Die Freiwilligendienste beginnen in der Regel am 1. Sptember eines jeden Jahres. Ein Einstieg zu einem anderen Zeitpunkt ist jedoch nach Absprache auch möglich.

Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beläuft sich in der Regel auf 38,5 Stunden wöchentlich. Eine flexible Anpassung an die entsprechenden Arbeitsfelder, die Wochenend-, oder Spätdienste erfordern, wäre wünschenswert. Freiwillige über 27 Jahren können am BFD auch in Teilzeit mit mindestens 20 Stunden teilnehmen.

Ausbildungsplatz
Das Freiwillige Soziale Jahr und der BFD gelten nicht als Ausbildung. Die Dienste können aber die Bewerbungschancen erheblich verbessern, oftmals werden sie auch als Vorpraktikum anerkannt und bei der Studienplatzvergabe berücksichtigt.

Finanzielle Leistungen
Freiwillige erhalten von der Einsatzstelle Fahrtkosten (siehe auch bei Unterpunkt "Fahrkosten") und Arbeitskleidung sowie ein angemessenes Taschengeld. Genaueres erfahren Sie bei unseren Ansprechpartnern.
Arbeitslosengeld II-Empfänger können grundsätzlich am BFD und FSJ teilnehmen. Während eines BFDs sind ALG II – Bezieher nicht verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen. Ein Anteil des Taschengeldes in Höhe von 60,- Euro wird nicht als Einnahme berücksichtigt. Außerdem kann ein volljähriger Hilfebedürftiger einen Beitrag von 30,- Euro monatlich als Beitrag zur privaten Versicherung absetzen.

Bewerbung
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung. Bitte schicken Sie uns Ihre Unterlagen an folgende Adresse:

DRK Kreisverband Oldenburg-Land e.V.
Parkstraße 55b
27798 Hude
z.Hd. Herrn Bernd Punschke

Dauer

Das FSJ und der BFD dauern in der Regel 12, mindestens jedoch 6 und höchstens 18 Monate. Unter besonderen Voraussetzungen ist auch ein Einsatz von bis zu 24 Monaten möglich.

Fahrtkosten
Freiwillige erhalten einen Ausweis, der sie – wie auch ein Schüler- oder Ausbildungsnachweis – zu ermäßigten Fahrtkosten berechtigt.

Fachhochschulreife