In bestimmten Fällen werden die Kosten für eine begrenzte Anzahl von Fahrten auch von den Krankenkassen übernommen.
Ansonsten wird kilometergenau abgerechnet - sie zahlen also nur, wenn Sie unsere Leistung auch tatsächlich in Anspruch genommen haben.
Wir informieren Sie gerne über Bedingungen und evtl. anfallende Kosten.