Foto: Eine DRK-Ausbilderin führt den Teilnehmern die Herzdruckmassage an einem Dummy vor.
Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Erste-Hilfe in Bildungs- & Betreuungseinrichtungen
für Kinder

Beschäftigte in Schulen, Kindertagesstätten und anderen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder können schnell mit verunfallten oder verletzten Erwachsenen oder Kindern konfrontiert werden. Hinzu kommt noch eine rechtliche Verantwortung in Bezug auf zu betreuende (Klein-) Kinder, die höchst stressige Situationen hervorrufen kann.

Mit unserem speziellen Kursangebot kombinieren wir allgemeine Erste-Hilfe-Maßnahmen mit Bestandteilen des Erste-Hilfe am Kind Kurses und bieten somit eine, auf die Berufsgruppe optimal zugeschnittene Lehrgansform.

Informationen zu aktuellen Lage (COVID-19)

Bitte beachten Sie zur Teilnahme von Seminaren der Breitenausbildung  folgende Hinweise aus unserem Hygienekonzept:

  • Für unsere Kurse gilt die 3G-Regeln, d. h. alle Teilnehmer*innen müssen entweder vollständig geimpft, genesen oder getestet (Test nicht älter als 24 Std.) sein. Ein entsprechender Impf-, Genesenen-, oder Testnachweis ist vor Kursbeginn der Kursleitung vorzulegen.
  • Es gilt eine FFP-2-Maskenpflicht während des gesamten Kurses.
  • Sollten Sie sich krank fühlen, melden Sie sich bitte ab und kommen Sie nicht zum Kurs!

Ausbildungsinhalte und Kursinformationen

Unsere erfahrenen Ausbilderinnen und Ausbilder vermitteln Ihnen während des Kurses u. a. folgende Themen realitätsnah und verbinden diese mit vielen praktischen Übungen:

    • Wunderversorgung
    • Vergiftungen
    • Beatmung von Erwachsenen & Kindern
    • Stabile Seitenlage
    • Herz-Lungen-Wiederbelebung bei Erwachsenen & Kindern (mit AED)
    • Maßnahmen bei Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen
    • Crew-Resource-Management in Notfallsituationen

Das Kursformat ist ein reiner Gruppenkurs für o. g. Einrichtungen und umfasst inkl. ausreichender Pausen einen Zeitraum von 8 Stunden (9 Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten). Die Abrechnung erfolgt in der Regel über den GUV, bitte beachten Sie hierzu die untenstehenden Sonderregelungen für einzelne Berufsgruppen.

Vorkenntnisse sind nicht erforderlich und jeder Teilnehmende erhält nach Absolvierung des Kurses eine Bescheinigung, die für einen Zeitraum von 2 Jahren gültig, und auch für private Zwecke nutzbar ist, sowie eine Bescheinigung für den Arbeitgeber. Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich nach telefonischer oder schriftlicher Absprache.

Sonderregelungen für Versicherte des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes (GUV)

Für Lehrkräfte und andere Beschäftigte an Schulen muss die Kostenübernahme für eine Erste-Hilfe-Ausbildung im Vorfeld beim GUV beantragt werden!

Bei Beschäftigten in Kindertagesstätten muss einrichtungsbezogen geprüft werden, ob ein Antrag auf Kostenübernahme beim GUV notwendig ist. (In der Regel ist ein Antrag beim GUV in der Region Oldenburg nur für Schulen notwendig).

Für die Abrechnung der Kursgebühr für Tagesmütter/ -väter ist ein Gutschein erforderlich, der vom Landkreis Oldenburg ausgegeben wird.

 

Anprechpartner

Frau

Nina Stöver

Telefon:
(0 44 08) 9391 -216

 
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