Die dreijährige Berufsausbildung zum/zur Notfallsanitäter/in und das damit verbundene Notfallsanitätergesetz (NotSanG) ist im Jahr 2014 in Deutschland eingeführt worden und ist die höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst. Sie löste die zweijährige Ausbildung zum Rettungsassistenten nach einer Übergangsphase von einem Jahr ab. Der Unterschied beider Ausbildungen liegt in der Durchführung der notfallmedizinischen Versorgung und dem Transport von Patienten, welcher der Notfallsanitäter eigenverantwortlich durchführt. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil umfasst.