Erste Hilfe Ausbildung
Erste-Hilfe-Ausbildung
Die Berührung mit dem Thema Erste-Hilfe ist bei vielen von uns so lange her, wie der Erwerb des Führerscheines. Doch immer wieder können Notfallsituationen im häuslichen Umfeld, am Arbeitsplatz oder im Straßenverkehr schnelle Hilfe erfordern, einfachste Maßnahmen können hierbei schon Leben retten.
Mit unserer Erste-Hilfe-Ausbildung sind Sie auf der sicheren Seite, können im Notfall sofort Hilfe leisten und haben ein gutes Gefühl.
Für die Teilnahme an Formaten in der Erste Hilfe gilt unser aktuelles Hygienekonzept. Informationen hierzu erhalten Sie im Rahmen Ihrer Anmeldung per E-Mail.
Ausbildungsinhalte und Kursinformationen
Unsere erfahrenen Ausbilderinnen und Ausbilder vermitteln Ihnen während des Kurses u. a. folgende Themen realitätsnah und verbinden diese mit vielen praktischen Übungen:
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Eigenschutz und Absicherung bei Unfällen
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Hilfeleistung bei Unfällen
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Wundversorgung bei verschiedenen Verletzungen
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Umgang mit Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen
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Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
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Verätzungen/Verbrühungen
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Vergiftungen
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Stabile Seitenlage
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Herz-Lungen-Wiederbelebung (mit AED)
Die Kursdauer beträgt inkl. ausreichender Pausen 8 Stunden (9 Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten).
Welchen Kurs brauche ich?
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Erste-Hilfe-Ausbildung für Privatteilnehmende (EHA-BG)
Dieses Kursformat stehen allen zur Verfügung, die sich für das Thema Erste-Hilfe interessieren und Kenntnisse darin erlangen wollen. Hierzu gehören auch:
- Fahrschüler/innen aller Klassen
- Übungsleiter/innen und Trainer/innen in Sportvereinen
- (Jugend-) Betreuer/innen in Vereinen
Die Teilnahmegebühr für Privatteilnehmende beträgt 60,00 € pro Person und ist vor Ort beim Ausbildenden zu entrichten. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über das nebenstehende Termintool. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich und jeder Teilnehmende erhält nach Absolvierung des Kurses eine Bescheinigung, die für einen Zeitraum von 2 Jahren gültig ist.
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Erste-Hilfe-Ausbildung für betriebliche Teilnehmende (EHA-BG)
Dieses Kursformat richtet sich speziell an Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zum/zur betrieblichen Ersthelfer/in ausgebildet werden sollen. Die Teilnahmegebühr wird hierbei grundsätzlich von der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. dem Unfallversicherungsträger übernommen, hierzu bitte die untenstehenden Sonderregelungen bei einigen Berufsgenossenschaften und Verbänden beachten. Die Anmeldung erfolgt über den jeweiligen Arbeitgeber. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich und jeder Teilnehmende erhält nach Absolvierung des Kurses eine Bescheinigung, die für einen Zeitraum von 2 Jahren gültig, und auch für private Zwecke nutzbar ist, sowie eine Bescheinigung für den Arbeitgeber.
Ab einer Teilnehmerzahl von 10 Personen, und unter entsprechenden Voraussetzungen kann die Erste-Hilfe-Ausbildung auch als Inhouse-Kurs im eigenen Betrieb stattfinden. Gerne beraten wir Sie hierzu individuell und ausführlich.
Sonderregelungen für einzelne Berufsgruppen
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Versicherte der Berufsgenossenschaft für Gesundheit & Wohlfahrtspflege (BGW)
Für Versicherte der BGW muss die Kostenübernahme für eine Erste-Hilfe-Ausbildung im Vorfeld zu beantragt werden! Unterlagen und weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.bgw-online.de
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Versicherte der Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
Für Versicherte der BGN kann die Kursgebühr für eine Erste-Hilfe-Ausbildung ausschließlich mit den Anmeldeunterlagen der BGN abgerechnet werden! Unterlagen und weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.bgn.de
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Versicherte des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes (GUV) (Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeitende, Mitarbeitende in Kindertagesstätten und Tagesmütter/ -väter)
Für Lehrkräfte und andere Beschäftigte an Schulen muss die Kostenübernahme für eine Erste-Hilfe-Ausbildung im Vorfeld beim GUV beantragt werden!
Bei Beschäftigten in Kindertagesstätten muss einrichtungsbezogen geprüft werden, ob ein Antrag auf Kostenübernahme beim GUV notwendig ist. (In der Regel ist ein Antrag beim GUV in der Region Oldenburg nur für Schulen notwendig).
Für die Abrechnung der Kursgebühr für Tagesmütter/ -väter ist ein Gutschein erforderlich, der vom Landkreis Oldenburg ausgegeben wird.